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   OVG Bremen, 23.08.2019 - 1 PA 161/19   

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https://dejure.org/2019,27557
OVG Bremen, 23.08.2019 - 1 PA 161/19 (https://dejure.org/2019,27557)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23.08.2019 - 1 PA 161/19 (https://dejure.org/2019,27557)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23. August 2019 - 1 PA 161/19 (https://dejure.org/2019,27557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 15 Abs. 3 Nr. 1
    Erkrankung; Förderungshöchstdauer; wichtiger Grund

  • rechtsportal.de

    BAföG § 15 Abs. 3 Nr. 1
    Ansehung einer Erkrankung als schwerwiegender Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG bei Nichtbestehen einer Prüfung aufgrund krankheitsbedingter unzureichender Vorbereitung; Prüfung des Vorliegens eines schwerwiegenden Grundes für die Studienverzögerung; Fehlende ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 19594
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2003 - 1 M 86/03
    Auszug aus OVG Bremen, 23.08.2019 - 1 PA 161/19
    Eine Erkrankung kann auch dann als schwerwiegender Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG angesehen werden, wenn der Auszubildende zwar an Prüfungen teilnimmt, diese aber krankheitsbedingt mangels ausreichender Vorbereitung nicht besteht (wie OVG MV , B.v. 03.09.2003 - 1 M 86/03).

    Eine Erkrankung kann auch dann als schwerwiegender Grund angesehen werden, wenn der betreffende Auszubildende zwar an Prüfungen teilnimmt, diese aber krankheitsbedingt mangels unzureichender Vorbereitung nicht besteht (OVG MV , B. v. 03.09.2003 - 1 M 86/03, juris Rn. 7).

    Dazu bedarf es der Darlegung, welche Erkrankungen bei ihm vorgelegen haben, welche Zeiträume betroffen gewesen sind und dass er durch die Erkrankung tatsächlich gehindert war, den im Studium vermittelten Stoff zu erarbeiten (vgl. OVG MV , B. v. 03.09.2003 - 1 M 86/03, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus OVG Bremen, 23.08.2019 - 1 PA 161/19
    Maßgeblich sind im Zusammenhang mit einer Förderung für das 5. und 6. Semester allein die Gründe, die den Auszubildenden gehindert haben, die entsprechenden Leistungsnachweise bis zum Ende des vierten Fachsemesters zu erbringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 2806.1995 - 11 C 25/94, juris Rn. 15).

    Als schwerwiegende Gründe sind hiervon ausgehend insbesondere Erkrankungen des Ausbildenden anzuerkennen, die kausal für eine nicht unerhebliche Verzögerung der Ausbildung geworden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1981 - 5 C 111/79, juris Rn. 17; BVerwG, Urt. v. 28.06.1995 - 11 C 25/94, juris Rn. 15; OVG MV , B. v. 17.11.2003 - 1 O 51/03, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 111.79
    Auszug aus OVG Bremen, 23.08.2019 - 1 PA 161/19
    Als schwerwiegende Gründe sind hiervon ausgehend insbesondere Erkrankungen des Ausbildenden anzuerkennen, die kausal für eine nicht unerhebliche Verzögerung der Ausbildung geworden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1981 - 5 C 111/79, juris Rn. 17; BVerwG, Urt. v. 28.06.1995 - 11 C 25/94, juris Rn. 15; OVG MV , B. v. 17.11.2003 - 1 O 51/03, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dem Auszubildenden muss zugemutet werden, sich um eine Aufholung des entstandenen Ausbildungsrückstandes während der ihm verbleibenden Ausbildungszeit zu bemühen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1981 - 5 C 111/79, juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - 12 A 1019/07

    Keine Berücksichtigung der eingeschränkten Studierfähigkeit wegen einer

    Auszug aus OVG Bremen, 23.08.2019 - 1 PA 161/19
    Der Auszubildende trägt in diesem Zusammenhang die Beweislast hinsichtlich der Ursächlichkeit der von ihm geltend gemachten Verlängerungsgründe für den Ausbildungsrückstand, so dass Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Feststellung der Ursächlichkeit zum Nachteil des Auszubildenden gehen, sofern sie in seinen Verantwortungsbereich fallen (vgl. OVG NRW, B. v. 28.04.2010 - 12 A 1019/07, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2003 - 1 O 51/03
    Auszug aus OVG Bremen, 23.08.2019 - 1 PA 161/19
    Als schwerwiegende Gründe sind hiervon ausgehend insbesondere Erkrankungen des Ausbildenden anzuerkennen, die kausal für eine nicht unerhebliche Verzögerung der Ausbildung geworden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1981 - 5 C 111/79, juris Rn. 17; BVerwG, Urt. v. 28.06.1995 - 11 C 25/94, juris Rn. 15; OVG MV , B. v. 17.11.2003 - 1 O 51/03, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2022 - 14 LB 84/22
    Dazu bedarf es der Darlegung, welche Erkrankungen bei ihm vorgelegen haben, welche Zeiträume betroffen gewesen sind und dass und inwieweit er durch die Erkrankung tatsächlich gehindert war, den im Studium vermittelten Stoff zu erarbeiten (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.08.2019 - 1 PA 161/19 - BeckRS 2019, 19594; OVG MV, Beschl. v. 3.9.2003 - M 86/03 -, juris Rn. 8).

    Der Auszubildende trägt die Beweislast hinsichtlich der Ursächlichkeit der von ihm geltend gemachten Verlängerungsgründe für den Ausbildungsrückstand, so dass Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Feststellung der Ursächlichkeit zum Nachteil des Auszubildenden gehen, sofern sie in seinen Verantwortungsbereich fallen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.08.2019 - 1 PA 161/19 -, BeckRS 2019, 19594; OVG NRW, Beschl. v. 28.04.2010 - 12 A 1019/07 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 10.02.2021 - 12 ZB 20.2821

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer

    Diese Erkrankung muss indes für eine nicht unerhebliche Verzögerung der Ausbildung kausal gewesen sein (vgl. hierzu OVG Bremen, B.v. 23.8.2019 - 1 PA 161/19 - BeckRS 2019, 19594 Rn. 9; OVG Münster, B.v. 26.9.2013 - 12 A 1477/13 - BeckRS 2014, 50756), soll sie die Überschreitung der Förderungshöchstdauer rechtfertigen.
  • VG Ansbach, 08.08.2022 - AN 2 K 20.02851

    Anspruch auf Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus

    Anders ausgedrückt muss die Überschreitung der Förderungshöchstdauer ausschließlich auf Gründen i.S.v. § 15 Abs. 3 BAföG beruhen (so ausdrücklich OVG Bremen, B.v. 23.8.2019 - 1 PA 161/19 - BeckRS 2019, 19594 Rn.11, 15; VG Bremen, U.v. 17.2.2021 - 7 K 1160/19 - juris Rn. 11, 15; VG Hamburg, U.v. 4.2.2014 - 2 K 3204/12 - BeckRS 2014, 48278; vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 26.11.2018 - 4 LB 404/17).
  • VG Ansbach, 28.09.2023 - AN 2 K 20.02092

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht, Förderungshöchstdauer, Regelstudienzeit,

    Mit anderen Worten müssen die Gründe des § 15 Abs. 3 BAföG für die Überschreitung der Förderungshöchstdauer - zumindest nach teilweise vertretener Ansicht - allein ursächlich gewesen sein (so ausdrücklich OVG Bremen, B.v. 23.8.2019 - 1 PA 161/19 - BeckRS 2019, 19594 Rn. 11, 15; VG Bremen, U.v. 17.2.2021 - 7 K 1160/19 - juris Rn. 11, 15; VG Hamburg, U.v. 4.2.2014 - 2 K 3204/12 - BeckRS 2014, 48278; vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 26.11.2018 - 4 LB 404/17).
  • VG Ansbach, 29.08.2022 - AN 2 K 21.01602

    Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund (Neigungswandel), Ausbildungsförderung

    Anders ausgedrückt muss die Überschreitung der Förderungshöchstdauer ausschließlich auf Gründen i.S.v. § 15 Abs. 3 BAföG beruhen (so ausdrücklich OVG Bremen, B.v. 23.8.2019 - 1 PA 161/19 - BeckRS 2019, 19594 Rn.11, 15; VG Bremen, U.v. 17.2.2021 - 7 K 1160/19 - juris Rn. 11, 15; VG Hamburg, U.v. 4.2.2014 - 2 K 3204/12 - BeckRS 2014, 48278; vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 26.11.2018 - 4 LB 404/17).
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